Die Erfindung bezieht sich auf ein Fertigungsverfahren für einen Nährkrug für pflanzliche Sämlinge, das dadurch gekennzeichnet ist, dass biologisch abbaubares Polyethylen-Harz oder Polyethylen-Abfall als Rohstoffe verwendet werden. Über einen Extruder und/oder eine Blasformmaschine werden die Rohstoffe zunächst in Kugeln gestrahlt oder direkt in die Blasformmaschine eingeleitet, erhitzt und geschmolzen, aus einer Düselöffnung in eine Filmrohre extrudiert, anschließend wird das Filmrohr in eine Form für die Blasform eingebracht, nach 4 bis 5 Sekunden entnommen und gekühlt, um das gewünschte Produkt zu erhalten. Das Verfahren der Erfindung ist einfach. Bei Verwendung degradierbarer Rohstoffe b biodegradieren die Nährkrug nach einem halben Jahr, wodurch die sekundäre Verschmutzung reduziert wird. Darüber hinaus kann das Rohstoffverhältnis angepasst werden, um die Zersetzungsdauer zu steuern und sich an die Wachstumsphase der Kulturen anzupassen. Darüber hinaus kann die Erfindung auch mit Abfallpolyethylen-Rohstoffen eine Nährkrug herstellen, indem Abfall voll ausgenutzt wird und die weiße Verunreinigung reduziert wird. Daher hat die Technologie der Erfindung eine bedeutsame wirtschaftliche und soziale Bedeutung.
Landeskennzahl: CN
Anwendungsnummer: CN02125289.0






